zur Mitgliedschaft beim FSZ
- Alle Nutzer von Einrichtungen ( alle Flugzeuge, Schleppmaschinen, Winde), die dem FSZ zuzuordnen sind, müssen Mitglieder des FSZ werden, eine zwingende Mitgliedschaft beim Österr. Aeroclub ist nicht mehr notwendig!
- Piloten selbststartender Fluggeräte müssen nicht FSZ Mitglieder werden !
- Ordentliche Mitglieder = Wahlrecht, Hilfe bei Organisation des FSZ, Aufnahme durch Vorstandsbeschluss
- Außerordentliche Mitglieder = kein Wahlrecht, keine Arbeitsleistung
Mitgliedsbeitrag zur Mitgliedschaft beim FSZ (ab 01.01.2022)
- Der jährlich ab dem 01.01.2022 bis auf weiteres zu entrichtende Mitgliedsbeitrag ist für ordentliche und außerordentliche Mitglieder gleich. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich, nach folgender Differenzierung:
- Mit ortsansässiger Vereinszugehörigkeit € 60,–/a, Jugendliche (bis 24 Jahre) € 15,–/aAm Spitzerberg ortsansässige Vereine sind mit Jänner 2022:
• 3 Möwen
• Segelfliegergruppe Spitzerberg
• Union Wien
• Carnuntum Flyers
• Haltergemeinschaft MUSGER MG19 / SteinadlerEbenso gilt dieser Beitragssatz für FSZ Vorstandmitglieder, für alle zu Gunsten des FSZ Spitzerbergs agierenden Personen wie z.B.: Warte, Fluglehrer, Ausbilder, Betriebsleiter, Schlepppiloten, Windenfahrer, Non-flying members, etc.
- Schulmitgliedschaft bis Lizenzerhalt € 60,–/a, Jugendliche (bis 24 Jahre) € 15,–/a
- Ohne ortsansässige Vereinszugehörigkeit € 200,–/a, Jugendliche (bis 24 Jahre) € 50,–/a
- Zeitraum und Aliquotierung
• Ab 2022 wird eine Aliquotierung, vierteljährlich nach Beitrittsdatum, bei der Vorschreibung des Mitgliedsbeitrages berücksichtigt.
• Das Beitragsjahr erstreckt sich vom 01. Jänner bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres. - Einschreibegebühr
Stellt jemand den Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft und wird, wie das die Statuten vorsehen, der Antrag vom Vereinsvorstand genehmigt,
so ist zusätzlich zum jährlich zu begleichenden Mitgliedsbeitrag ein einmaliger Betrag von € 50,– (Einschreibgebühr) vorzuschreiben.