Motorflug

Die Motorflug-Ausbildung zur Light Aircraft Pilot Licence – LAPL(A) oder Private Pilot Licence – PPL(A)

Die theoretische Ausbildung nimmt etwa 120 Stunden in Anspruch:

Die einzelnen Fächer der allgemeinen Sachgebiete sind:

— Luftrecht,
— menschliches Leistungsvermögen,
— Meteorologie und
— Kommunikation;

Zusätzlich zum Fach Kommunikation legt man eine Prüfung für das Funksprechzeugnis in entweder nur deutscher oder deutscher und englischer Sprache bei der Obersten Fernmeldebehörde ab. Eine Sprachbefähigungsprüfung für Englisch wird einem Sprachprüfer (Language Proficiency Examiner – LPE) nachgewiesen.

Die einzelnen Fächer der besonderen Sachgebiete bezüglich Luftfahrzeugkategorie „Flugzeug“ sind:

— Grundlagen des Fliegens,
— betriebliche Verfahren,
— Flugleistung und Flugplanung,
— allgemeine Luftfahrzeugkunde und
— Navigation.

Die theoretische PPL-Prüfung in den allgemeinen und besonderen Sachgebieten legt man direkt bei der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde (Austro Control) am PC ab. Termin hierfür kann man mit der Prüfungsstelle frei vereinbaren.
Nach bestandener Theorieprüfung hast man 24 Monate Zeit auch die praktische Prüfung abzulegen.

Die praktische Ausbildung:

Die Ausbildung beinhaltet:

für LAPL(A) eine Mindestflugzeit von 30 Stunden. Darin enthalten sind mindestens 15 Stunden mit deinem Lehrer und mindestens 6 Stunden überwachte Alleinflüge – davon 3 Stunden Allein-Überland. Dabei fliegt man auch bereits 1 Solo-Navigationsflug über eine Strecke von mindestens 150 km Länge, mit 1 Landungen auf einem anderen Flugplatz.

für PPL(A) eine Mindestflugzeit von 45 Stunden. Darin enthalten sind mindestens 25 Stunden mit deinem Lehrer und mindestens 10 Stunden überwachte Alleinflüge – davon 5 Stunden Allein-Überland. Dabei fliegt man auch bereits 1 Solo-Navigationsflug über eine Strecke von mindestens 270 km Länge, mit 2 Landungen auf anderen Flugplätzen.

Die praktische Ausbildung kann entweder auf einem kostengünstigen Touring Motor Glider (TMG) erfolgen, das sind Reisemotorsegler wie z.B. der Scheibe-Falke, oder auf einem einmotorigen Flugzeug (Single Engine Piston / SEP), wie z.B. eine Katana u.ä.

Es ist aber auch möglich beide „Klassenberechtigungen“ (SEP und TMG) gleichzeitig zu erwerben. Über die Details informieren dich die Flugschulen gerne. Nach der praktischen Prüfung mit einem Flugprüfer erhält man die Privatpilotenlizenz mit der entsprechenden „Klassenberechtigung“. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eine Nacht-Sichtflugberechtigung (NVFR) zu erwerben. Dazu müssen noch 5 Stunden in der Nacht absolviert werden. Diese berechtigt dann nach Sichtflugregeln auch während der Nacht zu fliegen.

Quelle: Österreichischer AeroClub

 


Motorflug Kurstermine und Anmeldung 

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